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Stellungnahme des SEV – Osnabrück zu den Bebauungsplänen Nr. 579, 580, 582, 583, 587

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei allen 5 Baugebieten steht ein kompletter Eigentümer- und Nutzerwechsel bevor, eine ein-malige Gelegenheit zur energetischen Sanierung ganzer Siedlungen, Straßenzüge oder, wo dies keinen Sinn macht, der einzelnen Gebäude. Diese Gelegenheit darf die Stadt Osnabrück nicht ungenutzt lassen. Hat man sich dann für ein Energiekonzept entschieden, so ist dies in man¬chen Fällen nur zu erreichen, indem in der Bauleitplanung entsprechende Vorgaben ge-macht werden, so. z.B. der Anschluss an eine Nahwärmeleitung.

Die verschiedenen Möglichkeiten der energetischen Sanierung auf Technik und Wirtschaftlich¬keit hin zu untersuchen, braucht aber Zeit.

Daher ist für alle hier angesprochenen Baugebiete das „beschleunigte Verfahren“ abzusetzen und im Normalverfahren weiter vorzugehen.

Durch ein unabhängiges Ingenieurbüro (nicht durch die Stadtwerke) ist technisch und wirtschaftlich zu prüfen, ob und in welchem Umfang

  • die Kraft-Wärme-Kopplung
  • die Versorgung mit Nahwärme
  • die Nutzung der Solarenergie im größeren Maßstab zur Heizungsunterstürzung
  • die Wärmeversorgung als Energiedienstleistung (Einspar-Contracting)

sinnvoll und wirtschaftlich oder unter Klimaschutzgesichtspunkten wünschenswert ist und wel¬che diesbezüglichen Vorgaben hierzu in der Bauleitplanung gemacht werden können. Dabei ist der ganze rechtliche Spielraum, den das Baugesetzbuch und andere Vorschriften für energie¬be¬zogene Vorgaben lassen, auszuschöpfen.

In dem Zusammenhang verweisen wir auf die Presseerklärung der CDU-Ratsfrakt¬ion von Mitte Januar 2009, in der für die Britenflächen genau diese Vorgehensweise gefordert wird.

In diesem Sinne kann auch nicht auf eine solarenergetische Überprüfung verzichtet werden. Dies trifft zumindest für den B-Plan Nr. 587 (Akazienstraße) zu, weil hier eine Nachver-dichtung, d.h. die Erstellung weiterer Neubauten vorgesehen ist. Auf jeden Fall ist die vorgegebene Firstrichtung für die Neubauten (teilweise fast N-S) an die Gegebenheiten der solartechnischen Nutzung anzupassen (tendenziell O-W).

Und weil die Ausschöpfung des solartechnischen Potenzials der Osnabrücker Dachflächen politischer Wille und auch ein Ziel des Fachbereichs Umwelt ist, sollte im Sinne des SunPower-Programms des FB Umwelt dieses Potenzial mit Hilfe der SunArea-Methode zunächst ermittelt werden und auf dieser Basis eine weitere energetische Bauleitplanung erfolgen.

Für Neubauten ist im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit der Passivhaus-Standard zu fordern, da dieser nicht nur energetisch, sondern auch finanziell für die Gesamtkosten ein Optimum darstellt.

Im Folgenden wird noch auf zwei der 5 Baugebiete speziell eingegangen.

Zum B-Plan 587 (Akazienstraße):
Wie oben gesagt für die Neubauten der Nachverdichtung

  • Passivhaus-Standard
  • Firstrichtung tendenziell O-W

Zum B-P 579 (Literatenhöfe):
Das Verbot solartechnischer Anlagen auf den Dächern ist unverhältnismäßig und muss da-her aufgehoben werden, da es den Schutz eines äußerlich unveränderten Ensembles höher bewertet als den Klimaschutz. Dass Solartechnik auf Dächern mit Denkmal- und Ensemble-schutz sehr gut vereinbar ist, wurde inzwischen vielfach unter Beweis gestellt: Ehem. Reithalle der v.-Stein-Kaserne, heute Universität Osnabrück, Kirchendach in Schönau u.v.a.m.

Ferner ist das Verbot jeglicher Außendämmung unverhältnismäßig. Auch hier konnte an zahlreichen Beispielen gezeigt werden, dass gut gemachte Außendämmungen den optischen Charakter eines Gebäudes sehr gut erhalten und trotzdem ihre Wärme schützende Wirkung entfalten können, s. z. B. Elsa-Brandström-Str. 2, Osnabrück.

Zwar gibt es andere Energie sparende Maßnahmen, die hier zwar erlaubt, aber effizienzmäßig zweite Wahl sind. Die Aufrechterhaltung beider Verbote wird bewirken, dass in einer ganzen Siedlung die Gelegenheit der energetischen Sanierung beim Eigentümerwechsel weit gehend ungenutzt verstreicht und dadurch ein unnötig hoher, Klima belastender Energieverbrauch für die nächsten Jahrzehnte festgeschrieben wird.

Das Verbot der Außendämmung ist daher aufzuheben.

Für Rückfragen steht Ihnen der Unterzeichner jederzeit gern zur Verfügung.

Sonnige Grüße
Solarenergieverein Osnabrück e.V.
Klaus Kuhnke, Vorsitzender

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