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Liebe Freundinnen und Freunde der Solarenergie und der Energiewende,
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aus gegebenem Anlass schicken wir Ihnen und euch hier eine Pressemitteilung des SEV zum Weiterbetrieb von ausgeförderten Solarstromanlagen (Ü20-Anlagen), s. unten.
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Wir sind mit den Bedingungen der Stadtwerke alles andere als zufrieden. Leider hat sich daran seit einem Jahr nichts geändert, und auf unser Gesprächsangebot sind die Stadtwerke zu unserem Bedauern nicht eingegangen.
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Betreibern insb. kleiner Ü20-Anlagen raten wir, den Einspeisepreis und die Bedingungen (AGB) genau abzuwägen, bevor sie das Angebot der Stadtwerke annehmen.
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Wer statt dessen nichts tut, fällt nicht ins Nichts, sondern bekommt dann vom Netzbetreiber (der SWO Netz GmbH) die sog. Auffangvergütung von (geschätzt) 3-4 Cent/kWh - aber ohne Eigenverbrauch, dafür ohne Vertrag und ohne komplizierte Nebenbedingungen.
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Sonnige Grüße und ein gesundes neues Jahr
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Klaus Kuhnke, Martina Jandeck Vorstand SEV
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Pressemitteilung 19.12.2021
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Guter Preis – schlechte Bedingungen
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Solarenergieverein kritisiert Einspeise-Angebot der Stadtwerke
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Das Angebot der Stadtwerke Osnabrück für eingespeisten Strom von über 20 Jahre alte Solaranlagen (Ü20-Anlagen) wird vom Solarenergieverein (SEV) deutlich kritisiert. „Der angebotene Einspeisepreis von fast 8 Cent pro Kilowattstunde (kWh) ist in der Tat verlockend, aber die Bedingungen sind es nicht,“ kritisiert Klaus Kuhnke, Co-Vorsitzender des SEV. Ü20-Solaranlagen fallen zum Jahreswechsel aus der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz heraus, und für diese bieten die Stadtwerke ihren Kunden im Rahmen der sog. Direktvermarktung ihren Einspeisepreis an. Dies sei aber, so der SEV, für die Anlagenbetreiber*innen mit besonderen Bedingungen verbunden, die alles andere als günstig seien.
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Das beginne schon mit dem Eigenverbrauch: „Wer seinen Solarstrom selbst verbrauchen und damit 30 Cent für jede Kilowattstunde einsparen möchte, braucht ein Smart Meter, ggf. mit Schaltschrankerweiterung für ca. 1500 Euro,“ beginnt Kuhnke. Hinzu kämen laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadtwerke noch Kosten für Wartungsvertrag, Zähler und Messung sowie den sog. Herkunftsnachweis. „Allein die Kosten eines Wartungsvertrages können bei kleineren Solaranlagen der ersten Stunde leicht die Einspeisevergütung aufzehren,“ moniert Frank Schnieder, ebenfalls im Vorstand des SEV. Finanzielle Verpflichtungen dieser Größenordnung im Kleingedruckten zu verstecken, rechtfertige dann auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vermarktungsvertrages.
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Weiter enthielten, so der SEV, die AGB der Stadtwerke weitere Vorschriften zum Nachteil der Betreiber: „Man hat als Anlagenbetreiber*in allerlei bürokratische Verpflichtungen, muss über den Vertrag und alle Bedingungen Stillschweigen bewahren und andererseits zustimmen, dass der eigene Name öffentlich genannt wird und alle Telefongespräche aufgezeichnet werden. „Datenschutz und Fernmeldegeheimnis werden hier ohne Not von vorn herein ausgehebelt,“ bemängelt Schnieder.
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Der SEV bedaure, dass ein Gesprächsangebot an die Stadtwerke über eine mögliche Entschärfung der AGB zu Gunsten der Betreiber ein Jahr lang nicht angenommen wurde.
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Als Alternative zur Direktvermarktung habe das Gesetz die sog. Auffangvergütung durch den Netzbetreiber (die SWO Netz GmbH) vorgesehen. Da richte sich die Vergütung nach dem (schwankenden) Börsenpreis – mit einem leichten Abzug – und betrage geschätzt 3-4 Cent pro kWh.
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So laute die Empfehlung des Solarenergievereins an alle Betreiber besonders kleinerer Ü20-Anlagen, den Einspeisepreis des Vermarktungs-Angebotes der Stadtwerke gründlich abzuwägen mit den möglichen Kosten aus den Vertragsbedingungen. „Da ist es oft besser, auf die fast 8 Cent Einspeisepreis zu verzichten und die Auffangvergütung des Netzbetreibers in Anspruch zu nehmen, und das ganz ohne Vertrag, ohne weitere finanzielle und bürokratische Verpflichtungen und vor allem,“ so Kuhnke, „ohne AGB.“
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